Vorladung der Polizei wegen Fahrerflucht erhalten? Das sind Ihre Rechte – und das müssen Sie jetzt tun.
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Eine Vorladung der Polizei bedeutet: Sie stehen unter Verdacht, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben (§ 142 StGB). Die Polizei ermittelt bereits gegen Sie. Das ist kein Routinegespräch – es ist der Beginn eines Strafverfahrens.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage vollständig zu verweigern – und das sollten Sie tun. Kein Strafgericht kann Sie zwingen, sich selbst zu belasten. Jede Aussage, die Sie ohne Akteneinsicht machen, kann gegen Sie verwendet werden.
Erscheinen Sie nicht zur Vernehmung, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet zu erscheinen.
Sagen Sie die Vernehmung ab oder erscheinen Sie nur mit Anwalt. Als Beschuldigter besteht keine Erscheinenspflicht.
Kontaktieren Sie uns noch heute. Wir fordern sofort Akteneinsicht an, bevor irgendeine Aussage gemacht wird.
Erst wenn wir die Ermittlungsakte kennen, wissen wir, was die Polizei tatsächlich gegen Sie in der Hand hat.
Je nach Beweislage: Einstellung, Strafminderung oder Freispruch. Wir entwickeln den richtigen Weg.
Der teuerste Fehler: Zur Polizei gehen und „die Sache erklären wollen“. Gut gemeinte Erklärungen werden protokolliert und als Geständnis gewertet – auch wenn der Sachverhalt viel komplexer ist. Selbst wer den Unfall wirklich nicht bemerkt hat, kann durch unbedachte Aussagen als schuldig dastehen.
Kostenlose Ersteinschätzung. Wir klären, was gegen Sie vorliegt – und was wir dagegen tun können. Als Beschuldigter nicht. Sie müssen nicht erscheinen und sind nicht zur Aussage verpflichtet. Nur als Zeuge besteht eine Erscheinenspflicht – und das sind Sie bei einer Fahrerflucht-Vorladung nicht. Bei einer Beschuldigten-Vorladung gibt es keine unmittelbaren Konsequenzen. Die Ermittlungen laufen weiter – aber Sie geben der Polizei keine neuen Informationen. So schnell wie möglich. Kontaktieren Sie uns noch am selben Tag. Je früher wir Akteneinsicht beantragen, desto mehr Handlungsspielraum haben wir. Die Staatsanwaltschaft entscheidet: Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl oder Anklage. Mit anwaltlicher Unterstützung ist eine Einstellung in vielen Fällen möglich. Diskret, unkompliziert, ohne Risiko. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.Vorladung erhalten? Jetzt handeln.
Häufige Fragen zur Vorladung
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