Fahrerflucht in der Probezeit Fahrerflucht während der Probezeit hat besondere Folgen: Pflicht zum Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre – zusätzlich zur regulären Strafe nach §142…
Fahrerflucht während der Probezeit hat besondere Folgen: Pflicht zum Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre – zusätzlich zur regulären Strafe nach §142 StGB.
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