Fahrerflucht auf dem Supermarktparkplatz Auch Supermarkt- und Einkaufszentrum-Parkplätze gelten als öffentlicher Straßenverkehr. §142 StGB gilt hier genauso wie auf öffentlichen Straßen. Selbst ein kleiner Parkrempler ohne Wartezeit kann…
Auch Supermarkt- und Einkaufszentrum-Parkplätze gelten als öffentlicher Straßenverkehr. §142 StGB gilt hier genauso wie auf öffentlichen Straßen. Selbst ein kleiner Parkrempler ohne Wartezeit kann zur Anklage führen.
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