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Fahrerflucht Anwalt Berlin

Tätige Reue nach Fahrerflucht – 24-Stunden-Regel

Tätige Reue nach Fahrerflucht: Die 24-Stunden-Regel kann Ihnen die Strafe ersparen – wenn Sie jetzt handeln.

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Was ist tätige Reue bei Fahrerflucht?

§ 142 Abs. 4 StGB enthält eine wichtige Ausnahme: Wer sich nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs – bei dem ausschließlich nicht bedeutender Sachschaden entstanden ist – innerhalb von 24 Stunden freiwillig bei der Polizei meldet und die Feststellungen ermöglicht, kann mit Strafmilderung oder vollständigem Absehen von Strafe rechnen.

Diese Regelung ist Ihre einmalige Chance, eine drohende Verurteilung abzuwenden. Aber: Die Bedingungen müssen exakt erfüllt sein.

Alle 4 Bedingungen müssen erfüllt sein

Außerhalb des fließenden Verkehrs

Der Unfall muss auf einem Parkplatz, in einer Einfahrt o.ä. passiert sein – nicht auf einer Fahrbahn.

Nicht bedeutender Sachschaden

In Berlin gilt: bis ca. 1.300 € Sachschaden. Kein Personenschaden.

Innerhalb von 24 Stunden

Sie müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig melden.

Freiwillig und aktiv

Sie müssen selbst die Initiative ergreifen – nicht warten bis die Polizei klingelt.

Was bedeutet „unverzüglich melden“?

Sie müssen zur nächsten Polizeidienststelle fahren oder die Polizei anrufen und Ihre Beteiligung am Unfall mitteilen. Tun Sie das sobald Sie physisch und psychisch dazu in der Lage sind – ohne schuldhaftes Zögern.

Wichtig: Melden Sie sich bei der Polizei, bevor Sie von dieser kontaktiert werden. Sobald die Polizei bereits von Ihrer Beteiligung weiß, entfällt die tätige Reue – die Freiwilligkeit ist dann nicht mehr gegeben.

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Fragen zur tätigen Reue

Ja – gerade bei Parkschäden unter ca. 1.300 € ist tätige Reue die wichtigste Verteidigungsoption. Bedingung: freiwillig, innerhalb von 24h, bevor die Polizei von Ihnen weiß.

Die tätige Reue nach § 142 Abs. 4 StGB greift dann nicht mehr automatisch. Aber auch dann kann eine Selbstanzeige strafmildernd wirken – sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt.

Nein. Ein Anwalt kann Sie begleiten und sicherstellen, dass Ihre Aussage nicht mehr schadet als nützt.

Das Gericht kann die Strafe mildern oder ganz davon absehen – es ist kein Automatismus. Ein Anwalt kann Ihre Chancen realistisch einschätzen.


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