Wenn Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, denken Sie vielleicht, dass die Konsequenz nur ein Strafzettel ist. Aber das ist nicht immer der Fall. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu Ihren Rechten in Bezug auf geringfügige Verkehrsverstöße. Bei schwereren Vergehen kann neben einem Bußgeld sogar die Abgabe Ihres Führerscheins verhängt werden. In jedem Fall sollten Sie unverzüglich nach Erhalt des Bescheids einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.
Der Bereich des Bußgeldverfahrens hat sich in den letzten Jahren so stark verändert, dass es leicht passieren kann, dass Sie die Übersicht verlieren. Zudem steigen die gerichtlichen Anforderungen an die Begründung von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide stetig. Insbesondere, wenn es um Fahrverbote geht. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung holen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Dadurch wird gewährleistet, dass Ihre Rechte und Möglichkeiten nicht verloren gehen.
Wie werden Verstöße im Straßenverkehr geahndet?
Die Ahndung eines straßenverkehrsrechtlichen Verstoßes kann unterschiedlich ausfallen. So können beispielsweise ein Bußgeld, Punkte in Flensburg bzw. im Fahrerlaubzinsregister (FAER) oder ein zeitlich befristetes Fahrverbot verhängt werden. In schwereren Fällen kann es auch zum Einzug des Führerscheins und dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Häufig ordnet die Behörde außerdem die Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis an. Diese wird auch als „Idiotentest” bezeichnet.
Das Gericht kann eine Fahrerlaubessentziehung verhängen und zusätzlich eine Sperrfrist anordnen, während der keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden kann (§ 69a StGB). Eine Reihe von Verhaltensweisen, die strafrechtlich relevant sind, sind unter anderem Unfallflucht (§ 142 StGB), Fahren unter Alkoholeinfluss (§ 316 StGB), illegales Autorennen (§ 315d StGB) und das Gefährden des Verkehrs durch berauschende Substanzen wie Drogen, Betäubungsmittel oder Medikamente oder rücksichtsloses Fahren (§ 315c StGB).
Verstöße im Straßenverkehr
Es gibt viele Gründe für einen Bußgeldbescheid im Straßenverkehr. Dazu gehören Parkverstöße, Alkohol oder Drogen am Steuer, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße sowie das „Geblitzt werden“ bei zu schnellem Fahren. In jüngster Zeit wurden deutliche, schärfere Sanktionen beschlossen; insbesondere für das Nutzen des Handys während der Fahrt und für Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Bilden von Rettungsgassen.
Manchmal werden kleinere Vergehen mit einem Betrag von 5 bis 55 Euro als Verwarnungsgeld bestraft. Dies geschieht überwiegend direkt vor Ort durch die Polizei, beispielsweise bei einer Radarkontrolle. Akzeptiert man die Verwarnung und zahlt sofort, entstehen keine zusätzlichen Folgen. Wird hingegen das Verwarnungsgeld abgelehnt, wird ein Bußgeldverfahren bei selbst kleinen Verstößen eingeleitet. Das Endergebnis dieses Verfahrens ist meistens ein deutlich höherer Geldbetrag als das ursprünglich angebotene Verwarnungsgeld.
Die häufigsten Verkehrsdelikte und Verstöße im Straßenverkehr:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Vorfahrt missachtet
- Rote Ampel überfahren
- Handy am Steuer, Mobiltelefon am Steuer
- zu geringer Sicherheitsabstand
- Alkohol am Steuer, Trunkenheit im Verkehr
- Drogen, Betäubungsmittel am Steuer
- Falschparken
- Fehler beim Überholen
- illegales Straßenrennen
Was muss ich beachten, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalten habe?
Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie etwas falsch gemacht haben. Allerdings sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie den Bogen ohne weitere Angaben zurückschicken oder unseren Rat einholen. Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation nichts falsch machen und sich möglicherweise selbst belasten.
Sobald Sie den Bußgeldbescheid erhalten, beginnt eine 2-wöchige Frist, die gewahrt werden muss, wenn Sie den Bescheid erfolgreich anfechten wollen (§ 67 OWiG). Das Datum, das auf dem Kuvert vermerkt ist, ist bestimmend für die Fristberechnung und den Beginn der Frist. Bitte bewahren Sie das Kuvert daher auf. Ein Einspruch muss schriftlich oder mündlich bei der ausstellenden Behörde eingereicht werden und innerhalb der Frist dort angekommen sein.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
In der Regel ist es ratsam, sich juristisch beraten zu lassen, wenn man Einspruch gegen eine verhängte Geldstrafe oder eine verkehrsrechtliche Verstöße erheben möchte, da so die Aussicht auf Erfolg steigt. Es ist wichtig, dies beim Einspruch zu berücksichtigen.
- Der Einspruch hat eine Frist von zwei Wochen
- Kann neben dem postalischen Weg auch elektronisch eingelegt werden.
- Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgegeben werden.
- Tatsachen und Beweismittel dürfen aufgeführt werden
- Werden entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht, können wiederum Nachteile in Bezug auf das Strafmaß entstehen.
Der Bußgeldbescheid
Im Anschluss an die Anhörung wird Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt. Darin wird erneut der Vorwurf, z. B. ein Abstandsverstoß, dargelegt. Des Weiteren wird das Bußgeld in einer bestimmten Höhe festgelegt. Es können auch weitere Maßnahmen wie beispielsweise Fahrverbote oder Punkte in Flensburg verhängt werden.
Machen Sie jetzt nicht den Fehler, direkt zu zahlen! Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berät Sie darüber, ob dies zu empfehlen ist, oder ob Sie gute Aussichten haben, sich gegen das Bußgeld mit einem Einspruch zu wehren. Gerade wenn zusätzlich ein Fahrverbot droht, sollten Sie unbedingt gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Bei schwereren Verstößen steht nicht selten sogar ein völliger Entzug des Führerscheins oder eine MPU im Raum.
Wer übrigens qualifizierte Rotlichtverstöße begeht – das heißt beispielsweise „Rotblitzer“ andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Ampeln überfahren, die schon mehr als eine Sekunde rot anzeigen – muss neben hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg außerdem mit Fahrverbot rechnen. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, rechtzeitig vorzugehen, um seine Chancen zu wahren.
Verjährung von Bußgeldbescheiden
Wer vor mehr als drei Monaten geblitzt wurde und bisher keinen Bußgeldbescheid erhalten hat, darf ohne Bedenken vermuten, dass sich die Ordnungswidrigkeit schon verjährt hat. Sollte jedoch ein Anhörungsbogen geliefert werden, startet die dreimonatige Verjährungsfrist von vorne. Erfolgt die Zustellung eines Bußgeldbescheids, verlängert sich die Zeitdauer auf sechs Monate.
Das Verkehrsstrafverfahren
Das Bußgeldverfahren ist ein gesondertes Verfahren, das bei leichteren Verstößen eingeleitet werden kann. Diese sind nicht nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und umfassen Vergehen wie Falschparken oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat sollte man zeitnah einen Anwalt kontaktieren. Wer z. B. einen schriftlichen Strafbefehl erhält und diesem nicht widerspricht, muss mit der für die ihm angelastete Tat verhängten Strafe rechnen!