Verkehrsrecht Anwalt Berlin

Fast jeder Bürger und jede Bürgerin ist Teil des Straßenverkehrs und jeden Tag davon betroffen – ob sie nun als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger unterwegs sind. Verkehrsdelikte sind leider an der Tagesordnung. Das Verkehrsrecht richtet sich hauptsächlich nach Unfällen im Verkehr, während das Verkehrsstrafrecht für straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen zuständig ist. Zu den Handlungen, die dem Verkehrsstrafrecht unterliegen, gehören unter anderem:

  • Alkohol am Steuer
  • Nötigung oder Beleidigung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Was ist der Zweck des Verkehrsstrafrechts und wo ist dies geregelt?

Der Zweck des Verkehrsstrafrechts ist es, diejenigen Taten zu ahnden, von denen eine Gefährdung elementarer Werte des Gemeinschaftslebens ausgeht. Dazu gehören die Verletzung der Gesundheit oder des Lebens eines Menschen sowie die Beschädigung von Vermögenswerten Dritter.

Die Regelungen des Verkehrsstrafrechts befinden sich überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB), daneben beispielsweise im Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Seine besondere Relevanz ist statistisch insoweit belegbar, als dass ein sehr hoher Anteil der Verurteilungen insgesamt auf einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr beruht.

Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringfügiger Verstoß gegen das Gesetz. Wenn Sie beispielsweise zu schnell gefahren sind, können Sie möglicherweise mit einer Geldbuße belangt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann es auch zu Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg oder einem Fahrverbot kommen. In der Regel müssen Sie bei einer Ordnungswidrigkeit aber keine weiteren Konsequenzen befürchten. Im Verkehrsrecht zählen Parkverstöße, zu hohe Geschwindigkeit oder auch das Unterschreiten des vorgeschriebenen Mindestabstands zu dieser Kategorie. Es kommt im Falle einer Ordnungswidrigkeit auch nicht zu einer Eintragung im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis.

Verkehrsunfall und Unfallmanipulation

Der Name Verkehrsrecht Anwalt Berlin lässt darauf schließen, dass die Regulierung von Unfallschäden eine wichtige Aufgabe des Rechtsanwalts ist. Oftmals hängt es von den Details des Unfalls ab, wer für den Unfall verantwortlich ist, und nur nach gründlicher Prüfung kann ein Urteil gefällt werden. Versicherer weigern sich oft, Schäden zu ersetzen, indem sie falsche Einschätzungen treffen. In solchen Fällen sollte ein Anwalt beauftragt werden. Abgesehen von Kraftfahrern können auch Radfahrer und Fußgänger nach einem Unfall Anspruch auf Entschädigung haben. Selbst wenn jemand Opfer eines Unfalls Schwindels wird, bei dem die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer bewusst ausgenutzt wird, um eine Versicherungsentschädigung zu erhalten, liegt ein Unfall vor. Um solche Fälle zu bearbeiten, ist es wichtig, dass der Anwalt zuerst Einsicht in die Verkehrsunfallakte nimmt.        

Fahrerflucht bzw. Unfallflucht

Wenn Sie unerlaubt vom Unfallort wegfahren, ist das laut Strafgesetzbuch eine Straftat. Die Höhe des Strafmaßes hängt jedoch von einigen Kriterien ab: Handelt es sich um einen Bagatellschaden, Personenschaden oder um Fahrerflucht in der Probezeit? Mögliche Folgen sind entweder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, der Fahrerlaubnisentzug oder eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Um die Strafe bestmöglich abzuwenden, trete ich als spezialisierter Anwalt für Ihr Recht ein.

Vorab sollten Sie jedoch eines beachten: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Lassen Sie sich nicht auf informelle Gespräche ein und holen Sie stattdessen umgehend anwaltlichen Rat ein. Ich zeige Ihnen die wichtigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Unfallflucht.

Alkohol am Steuer 

Mit Alkohol am Steuer zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, die gemessen an der Blut- oder Atemalkoholkonzentration bestimmt wird. Dies kann zu schwerwiegenden Rechtsfolgen führen. So kann es zu einer empfindlichen strafrechtlichen Verurteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, besonders für Berufskraftfahrer und Pendler, kommen, da ihre berufliche Existenz davon abhängt. Es empfiehlt sich daher, sich einen Anwalt zu nehmen, um Sie vor gericht zu verteidigen.

Welche Sanktionen gibt es im Bereich des Verkehrsstrafrechts?

Im Verkehrsstrafrecht werden Verkehrsstraftaten nicht lediglich mit einem Bußgeld und ergänzend einem etwaigen Fahrverbot geahndet, sondern vielmehr mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Neben der Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann der Richter auch im Verkehrsstrafrecht ein Fahrverbot aussprechen oder dem Angeklagten per Urteil die Fahrerlaubnis entziehen und per Urteil die Fahrerlaubnis entziehen.

Die Spanne an Strafen, die Ihnen im Verkehrsrecht drohen können, ist sehr breit. Leichte Verstöße werden mit Geldbußen ab 10 Euro geahndet. Schwerwiegende Verkehrsverstöße werden zudem mit Punkten im Verkehrsregister bestraft. Auch für schwerere Vergehen sind Fahrverbote möglich. Bei wiederholten Verstößen kann Ihnen auch der dauerhafte Entzug Ihrer Fahrerlaubnis drohen. Zu den schwersten Delikten gehören Verkehrsstraftaten, die mit Geldstrafe und auch einem Freiheitsentzug bestraft werden können.

Medizinisch-psychologische Untersuchung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein Gutachten, das im Verkehrsrecht eingesetzt wird, um die Fahreignung einer Person festzustellen. Wenn Bedenken an der Eignung bestehen, etwa wegen der Begehung von Straftaten oder des Alkohol- und Drogenkonsums, kann die Fahrerlaubnisbehörde (in Berlin der Landesbetrieb Verkehr) anordnen, dass ein entsprechendes Gutachten vorgelegt wird. Es gibt aber auch viele andere Anlässe für eine MPU. So etwa den Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung. Stellt sich nach der MPU heraus, dass die Person ungeeignet ist, so ist ihr entweder die Fahrerlaubnis zu entziehen oder die Neuerteilung zu versagen. 

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Der Entzug der Fahrerlaubnis hat weitreichende Folgen, da der Betroffene zunächst die Neuerteilung bei der zuständigen Behörde beantragen muss. Diese kann dabei verschiedene Auflagen stellen, wie zum Beispiel die Vorlage einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Die Verkehrsstraftat wird außerdem im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) und im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen, was weitere schwerwiegende Folgen haben kann.

Probezeit

Das Verkehrsrecht sieht beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis eine zweijährige Probezeit vor. Diese kann sich bei einem A-Verstoß (z.B. Unfallflucht oder Rotlichtmissachtung) oder zwei B-Verstößen (z.B. Telefonieren mit dem Handy oder versäumter AU / HU) sogar verlängern. Daneben wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Die Nichtteilnahme kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Darüber hinaus gilt in der Probezeit eine 0,0 Promillegrenze. Ein Verstoß hiergegen stellt einen A-Verstoß dar   

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