Fahrerflucht Anwalt Berlin
Kanzlei für Verkehrsrecht & Verkehrsstrafrecht in Berlin
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Anwalt für Fahrerflucht in Berlin
Wenn Sie des unerlaubten Verlassens eines Unfallorts beschuldigt werden, sollten Sie umgehend handeln.
Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht aus Berlin hilft dabei, Ihren Schaden so gering wie möglich zu halten. Tätigen Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft am besten keine Aussagen, weder schriftlich noch mündlich, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Neben 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg droht eine erhebliche Geldstrafe und auch der Führerscheinentzug. Wenn Sie eine mögliche Tat unbedacht einräumen, kann eine effektive Verteidigung nur sehr schwer durch Rechtsanwälte erfolgen.
Die Rechtsanwaltskanzlei in Berlin berät und vertritt Sie vor Gericht, falls Sie sich wegen einer Unfallflucht verantworten müssen. Lassen Sie sich bei einem Polizeiverhör nicht dazu hinreißen, etwas zu gestehen – erst recht nicht, bevor wir uns die Akten angeschaut haben. Oft gibt es gute Gründe für eine Verteidigungsstrategie, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Je nachdem, wie hoch der Schaden ist und ob Sie den Unfall überhaupt bemerkt haben bzw. hätten bemerken können, kann es sein, dass eine Verurteilung gar nicht in Betracht kommt.
Rechtzeitige – d. h. frühzeitige! – Beratung durch einen qualifizierten Anwalt für Verkehrsrecht ist deswegen unerlässlich, um Konsequenzen für Sie möglichst gering zu halten.

Warum wir
Erfahrung

Wir haben umfangreiche Erfahrung im Verkehrsrecht und kennen die relevanten Gesetze und Vorschriften. Dadurch sind wir in der Lage, Ihnen zuverlässige und fachkundige Beratung zu bieten.
Kompetenz

Unser Team besteht aus qualifizierten und erfahrenen Spezialisten, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert haben. Sie verfügen über das notwendige Fachwissen, um unseren Ihnen in verkehrsrechtlichen Belangen zu helfen.
Kosten

Wir bieten unseren Ihnen transparente und faire Bedingungen, damit sie immer wissen, was sie von uns erwarten können. Wir setzen uns auch für eine schnelle und kostengünstige Lösung der verkehrsrechtlichen Streitigkeiten ein.



Kanzlei für Verkehrsrecht & Verkehrsstrafrecht in Berlin & Brandenburg
Die rechtlichen Probleme im Straßenverkehr können sehr unterschiedlich sein: vom „harmlosen“ Bußgeldbescheid („Knöllchen“) bis hin zu einem Fahrverbot/Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe – die Folgen eines Verstoßes können teils schwerwiegende Konsequenzen haben.
Die Expertise und langjährige Erfahrung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert bei Verteidigung Ihrer Fahrerlaubnis, Anfechtung ungerechtfertigter Vorwürfe & Bußgelder und anderen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtzeitige Beratung durch einen Fachanwalt verhindert oft schlimmeres!
Verkehrsstrafrecht
Wenn Sie wegen eines schweren Fehlers im Straßenverkehr verfolgt werden, kann dies zu einer Verkehrsstraftat führen. Beispiele hierfür sind „Alkohol am Steuer“ oder die unerlaubte Entfernung vom Unfallort – auch als „Fahrerflucht“ oder „Unfallflucht“ bekannt. Wurde jemand bei einem Unfall verletzt oder getötet, kann es zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung kommen.
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne – auch sehr kurzfristig!
Leistungen

Beratung und Vertretung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei Verkehrsunfällen, Verkehrsverstößen oder Führerscheinangelegenheiten.

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen.

Prüfung und Überprüfung von Bußgeldbescheiden und Verwarnungen. Einlegung von Widersprüchen gegen Bußgeldbescheide und Verwarnungen.

Vertretung in Bußgeldverfahren und Strafverfahren. Beratung und Vertretung bei der Wiedererlangung des Führerscheins nach Entziehung.

Beratung und Vertretung bei Fragen des Fahrzeugkaufs und -verkaufs, z.B. bei Gewährleistungsansprüchen oder bei Problemen mit dem Autokaufvertrag.

Beratung und Vertretung bei Fragen des Führerscheins und der Fahrerlaubnis, z.B. bei der Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Fahrerlaubnis.
Bußgeldrecht
- Rote Ampel überfahren
- Anhörungsbogen erhalten
- Abstandsunterschreitung
- Alkohol am Steuer
- Bußgeldkatalog
- Bußgeldverfahren
- Bußgeldbescheid – Wie geht es weiter?
- Drogen im Straßenverkehr
- Geblitzt - Was nun?
Verkehrsrecht
- Zentralruf der Autoversicherer und Verkehrsunfall
- Autokauf
- Auto-Garantie und Rücktritt von Kfz-Kaufvertrag
- Carsharing – Unfall und Regress
- Elektroroller - E-Scooter Unfall
- KfZ Gutachter beauftragen
- Verkehrsunfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern
- Schadensersatz & Schmerzensgeld
- Verkehrsunfall mit einem BVG-Bus
Verkehrsstrafrecht
- Nötigung
- Alkohol am Steuer
- Cannabis am Steuer
- Fahrerflucht
- Fahrerflucht: „Ich habe nichts bemerkt“ – Welche Strafe droht?
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Führerscheinentzug
Häufig gestellte Fragen
Wir erklären unseren Mandanten ihre Rechte und Pflichten nach einem Verkehrsunfall, z.B. ihre Verpflichtung zur Schadensregulierung, ihre Ansprüche auf Schadensersatz und ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
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Bei Beauftragung setzt sich ein erfahrener Anwalt für Ihre Rechte gegenüber den Behörden oder der gegnerischen Partei ein.
Was ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht, auch als Unfallflucht bezeichnet, ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Dabei ist es egal, ob man selbst der Verursacher des Unfalls war oder nicht. Jeder Beteiligte am Unfall muss vor Ort bleiben und zur Aufnahme des Geschehens, der Personalien und der Fahrzeugdaten beitragen.
Fahrerflucht ist gemäß § 142 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verbunden. Auch Fußgänger können sich strafbar machen, wenn der Unfall im Straßenverkehr stattgefunden hat. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn jemand mit seinem Einkaufswagen gegen ein fremdes Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarktes stößt und anschließend den Ort verlässt, anstatt sich um den Schaden zu kümmern.
Wer ein parkendes Auto anfährt, muss man eine angemessene Zeit warten, um die Person anzutreffen. Wenn man sie nicht findet, kontaktiert man die Polizei.
Welcher Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?
Welche Strafen für Unfallflucht in Berlin?
Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot bei Fahrerflucht
Ein Vergehen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann sowohl zu einer Freiheitsstrafe als auch zu einer Geldstrafe führen. Diese können auch nebeneinander verhängt werden. Ein besonders schwerer Stand trifft Personen, deren Beruf auf den Führerschein angewiesen ist und somit der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Ein geschickter Rechtsbeistand kann jedoch verhindern, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, indem er, anstatt des Führerscheins, eine höhere Geldstrafe akzeptiert.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB bedeutet, dass man nicht mehr berechtigt ist, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, wodurch man seinen Führerschein abgeben muss. Dieser ist nur ein Beweis, dass man die Fahrerlaubnis besitzt. Um wieder am Straßenverkehr teilzunehmen, muss man die Fahrprüfung erneut ablegen. Dies ist jedoch erst nach einem bestimmten Zeitfenster, der Sperrzeit, möglich, die vom Gericht bestimmt wird.
Das Fahrverbot ist eine strafrechtliche Maßnahme, die durch ein Gericht verhängt werden kann, wenn jemand eine Straftat begangen hat. Das Verbot kann für einen Zeitraum von einem Monat bis zu sechs Monaten gelten und bedeutet, dass der Betroffene in dieser Zeit keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen darf. Nach Ablauf des Fahrverbots muss man allerdings nicht erneut die Prüfung ablegen.
Geldstrafen für Fahrerflucht

Die Geldstrafe richtet sich nach der Schadenshöhe.
- Ab einem Sachschaden, nach einem Unfall mit Fahrerflucht, von mehr als 600 Euro, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.
- Wenn bei Unfallflucht die Schadenshöhe eines Blechschadens bis zu 1.300 Euro beträgt, gilt als Mindest-Strafe ein Monatsgehalt und ein Fahrverbot von drei Monaten.
- Bei einer Schadenshöhe von mehr als 1.300 Euro, wird eine Geldstrafe in Höhe von drei Monatsgehältern verhängt und der Führerschein wird für mindestens ein halbes Jahr entzogen.
Ein Anwalt für Fahrerflucht in Berlin bietet Ihnen anwaltliche Unterstützung beim Vorwurf der Fahrerflucht.
Was, wenn man den Unfall nicht bemerkt hat?
Die Jalousien sind heruntergelassen, die Musik tönt und plötzlich geschieht ein kleiner Zusammenstoß beim Rückwärtsfahren. Moderne Wagen sind wie sehr weiche Käfige – es ist also nicht überraschend, dass der Unfall unbemerkt bleibt. Wenn dann ein Schreiben mit dem Vorwurf der Fahrerflucht ins Haus kommt, sollte sofort Kontakt zu einem Anwalt für Fahrerflucht in Berlin aufgenommen werden. Dieser hilft, zu beweisen, dass man den Unfall nicht bemerkt haben konnte.
Die gute Nachricht ist: Fahrerflucht ist nur strafbar, wenn sie aus Vorsatz geschieht. Vorsätzlich ist das unerlaubte Entfernen somit nur, wenn Sie vom Unfall wussten und unmittelbar aktiv weitergefahren sind. Allerdings geben viele Menschen im Prozess an, dass sie den Unfall schlicht nicht bemerkt haben. Deshalb hilft es hierbei, sich vor rechtlichen Folgen zu schützen. Kontaktieren Sie Ihren Anwalt für Fahrerflucht in Berlin und wenden Sie so den Schaden von sich ab! Gemeinsam wird eine Einstellung des Verfahrens bewirkt, man bestellt einen Gutachter oder entwirft gemeinsam eine geeignete Strategie, um vor Gericht glaubhaft zu machen, dass Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben.
Ist eine Strafminderung bei Fahrerflucht möglich?
Verlassen der Unfallstelle
Angemessene Wartezeit
Nach einem Unfall ist es wichtig, zunächst die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Sollten verletzte Personen vor Ort sein, muss man ihnen unverzüglich Hilfe leisten. Ist niemand verletzt, muss die Unfallstelle abgesichert und bis zur Feststellung der Personalien nicht verlassen werden. In solchen Fällen hat man eine Wartezeit von 20 bis 60 Minuten. Bei einem Parkschaden ist es ratsam, mindestens 30 Minuten auf den Geschädigten zu warten.
Sollte es sich bei dem Geschädigten um keine Privatperson handeln, weil Sie zum Beispiel eine Leitplanke oder ein Verkehrsschild beschädigt haben, wird Ihnen das Warten nicht helfen. In dem Fall müssen Sie den Vorfall der zuständigen Gemeinde, Stadt oder bei der Polizei melden.
In Ausnahmefällen ist das Entfernen vom Unfallort erlaubt
Im Rahmen bestimmter Umstände dürfen Sie den Unfallort verlassen, ohne fahrerflüchtig zu werden. Sind Sie bei einem Unfall verletzt und benötigen medizinische Behandlung, können Sie den Unfallort verlassen. Auch dann gelten die Regeln der Fahrerflucht nicht, wenn Sie die Polizei zur Dienststelle begleiten müssen, um zum Beispiel eine Blutentnahme wegen Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum vornehmen zu lassen.
Befolgen Sie die angemessenen Regeln und verlassen Sie den Unfallort, um die Polizei zu benachrichtigen. Respektieren Sie aber bitte die entsprechenden Wartezeiten.
